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BVerwG, 07.03.1985 - 5 B 94.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fristgerechter Antrag auf Hilfegewährung durch den Nothelfer und Berücksichtigung der Belange von Nothelfer und Sozialhilfeträger - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 06.09.1983 - 2 K 97/83
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.1984 - 6 S 2545/83
- BVerwG, 07.03.1985 - 5 B 94.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.01.1971 - V C 74.70
Pflichten eines Sozialhilfeträgers zur Gewährung der Hilfe in einem Krankenhaus - …
Auszug aus BVerwG, 07.03.1985 - 5 B 94.84
Das Berufungsgericht hat zutreffend, im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 37, 133 [BVerwG 27.01.1971 - V C 74/70]) ausgeführt, daß die Frage danach, ob der Nothelfer den Antrag innerhalb angemessener Frist gestellt hat, nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen sei und daß dabei die Belange des Nothelfers und des Trägers der Sozialhilfe in Betracht zu ziehen seien.